Begriffserklärung
Als "Lampe" bezeichnet man eine künstliche Lichtquelle, also eigentlich
die Glühbirne, Leuchtröhre oder eine Energiesparbirne.
Bei einer "Leuchte" hingegen handelt es sich um den Korpus,
der zur Aufnahme einer Lampe dient.
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Zentral soll hier im speziellen die Energiesparlampe betrachtet werden
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Funktionsweise: In der Leuchtstoffröhre befindet sich ein Gasgemisch,
bestehend aus Quecksilber ( flüssig oder fest ) sowie einem Edelgas.
Ein im Sockel integriertes Vorschaltgerät zündet die Lampe, der
eingebaute Heizfaden sendet Elektronen aus. Diese Elektronen
treffen auf das Quecksilber und regen es zum Leuchten an. Bei
diesem Vorgang entsteht UV-Licht. Dieses unsichtbare Licht trifft
auf floureszierende Leuchtstoffe auf der Innenseite der Röhrenwand.
Erst diese Leuchtstoffe erzeugen das sichtbare Licht.
Je nach Bauart der Lampe unterscheiden sich die Startzeiten.
Generell kann gelten, dass eine unkomplizierte gerade Röhrenform
in Verbindung mit einem relativ hohen Gehalt an Quecksilber die
Startzeiten verkürzt. Bei geraden Formen ist die Lichtabgabe
aber nicht so gleichmässig wie bei aufwändiger geformten
Lampen.
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Herkömmliche Glühlampen sowie Halogenlampen
erzeugen im Gegensatz zu Energiesparlampen ein relativ homogenes
Licht, ähnlich dem Tageslicht.
Meist entspricht das Spektrum, bedingt durch den hohen Rotanteil
in etwa dem natürlichen Licht in den Morgen- und Abendstunden. |